Abrechnungen sollten übersichtlich, nachvollziehbar und transparent sein.

Die Roland Hausverwaltung arbeitet mit einer speziell für die Immobilienverwaltung entwickelten Software.

Diese ermöglicht eine moderne und umfassende Buchhaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.

 

Dabei sind die gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die getrennte Entwicklung der Instandhaltungsrücklage sowie die Ausweisung der steuerbegünstigten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen.

 

Die Roland Hausverwaltung hat beide Abrechnungen selbstverständlich in ihrem Leistungskatalog mit aufgenommen und rechntet die Erstellung der gesonderten Abrechnungen gegenüber den Kunden nicht gesondert ab.

 

Auf den untergliederten Seiten haben wir Ihnen einige Muster zur Ansicht bereitgestellt. Dabei spielt nicht die Größe einer Liegenschaft  sondern vielmehr die Anzahl der Abrechnungspositionen für den Umfang einer Abrechnung eine wesentliche Rolle. Die Roland Hausverwaltung erstellt die Abrechnungen und die Wirtschaftspläne entsprechend den Erfordernissen der betreffenden Liegenschaft unter Bezugnahme möglicher Kundenwünsche.